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Die Aktion „Stimme für VOLKSENTSCHEIDE“ bietet Wählerinnen und Wählern bei Bundestagswahlen die Möglichkeit, bundesweite Volksentscheide mit ihrer Erststimme gegenüber „der Politik“ einzufordern.

Mit dem so erzeugten öffentlichen Druck bringen wir die politischen Parteien dazu, bundesweite Volksentscheide endlich umzusetzen. Das Recht auf „Abstimmungen“ ist in Art. 20 (2) Grundgesetz garantiert, doch seit mehr als 75 Jahren verweigert der Bundestag jede Gestaltung von bürgernahen Volksinitiativen und Volksentscheiden…

PLATZ FÜR DIE „SCHATZRUHE…